Fortbildungen
Die Erkenntnisse in der Medizin und damit auch im Rettungsdienst entwickeln sich stetig weiter. Mit dieser Weiterentwicklung reduziert sich auch die Halbwertzeit des erlernten Wissens - doch nicht nur aus diesem Grund sollte eine regelmäßige Fortbildung angestrebt werden. Insbesondere im medizinischen Bereich ergeben sich ständig Neuerungen, die jeder verantwortungsbewusste Mitarbeiter im Rettungsdienst kennen muss.
Das Malteser Bildungszentrum Rheinland bietet als bewährter Partner in der notfallmedizinischen Ausbildung auch viele weitere Fortbildungs-Veranstaltungen an.
Für das Personal im Rettungsdienst besteht eine im § 5 Abs. 4 Rettungsgesetz des Landes NRW festgelegte Fortbildungsverpflichtung von jährlich 30 Stunden. Weitere detaillierte Regelungen beschreibt der entsprechende Erlass (RdErl. des MAGS vom 21.01.1997) zur Fortbildung des eingesetzten Personals im Land NRW. Danach ist die Fortbildung auf die im Krankentransport, der Notfallrettung, der Leitstelle oder der Einsatzzentrale wahrzunehmenden Aufgaben auszurichten.
Unsere interdisziplinären Fortbildungswochen ermöglichen es, die gesamte Fortbildungspflicht in einer Woche zu erfüllen oder alternativ bei einzelnen fehlenden Tagen eine tageweise Teilnahme. Die Veranstaltungen sind für alle Mitabeitenden im Rettungsdienst geeignet, unabhängig vom Stand der Vorkenntnisse.
Eine Terminübersicht finden sie auf unserer Startseite