Förderungsmöglichkeiten
Da alle von uns angebotenen Ausbildungen kostenpflichtig sind, ist die Frage nach einer Förderungsmöglichkeit berechtigt. Wir haben eine Auswahl von Möglichkeiten für Sie zusammengestellt. Für nähere Informationen klicken Sie bitte den entsprechenden Link an, oder vereinbaren Sie einen Termin, um die Möglichkeiten im persönlichen Gespräch zu klären.
BAföG
Um Sie während Ihrer Ausbildung finanziell unterstützen zu können, können Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage kommen.
Notwendige Bescheinigungen über die Ausbildung erhalten Sie auf den entsprechenden Formularen in unserem Schulsekretariat. Eine wichtige Voraussetzung ist die bereits erfolgte Anmeldung, damit wir Ihnen die notwendigen Unterlagen bereitstellen können.
Unter dem folgenden Link hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung entsprechende Informationen zusammengestellt.
Bildungskredit - Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Finanzielle Förderung von Ausbildungen und Studium
Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG ).
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kreditvolumen von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 1,33 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 1,34 % (Stand: 01.04.2013)
- keine versteckten Kosten
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Weitere Informationen finden Sie auch im Bildungskredit-Flyer
Bildungsprämie (bundesweit)
Wir akzeptieren Prämiengutscheine der Bildungsprämie!
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Denn, wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.
Die zweite Förderphase der Bildungsprämie läuft! Die Beratungsstellen der Bildungsprämie bieten wieder Beratungen an und stellen Prämiengutscheine aus. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf
(Text: www.bildungspraemie.info)
Bildungsscheck (nur in NRW)
Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten - Förderangebot ab 2015 mit neuer Ausrichtung
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro (max. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten.
- Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.
- Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.
Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen direkt informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an: Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen.
Quelle:
www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/bildungsscheck/index.php
Bildungsurlaub
Über unseren Kooperationspartner, die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen, sind wir anerkannte Ausbildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW. Somit haben Sie die Möglichkeit, für unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungen Bildungsurlaub zu beantragen.